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Verzugszinsen­rechner

Verzugszinsen taggenau nach § 288 BGB - mit allen Basiszinssätzen seit 2020, auch wenn sich der Satz während des Verzugs ändert.

Basiszinssatz seit 1. Juli 2026: 1,52 %
€
Wer schuldet?

Berechnung nach Zeiträumen

ZeitraumTageZinssatzZinsen
2.3.2026 - 30.6.20261216,27 %103,93 €
1.7.2026 - 5.10.2026976,52 %86,64 €
Summe218190,56 €

Basiszinssatz seit 2020

gültig abBasiszinsVerbraucherB2B
1. Juli 20261,52 %6,52 %10,52 %
1. Januar 20261,27 %6,27 %10,27 %
1. Juli 20251,27 %6,27 %10,27 %
1. Januar 20252,27 %7,27 %11,27 %
1. Juli 20243,37 %8,37 %12,37 %
1. Januar 20243,62 %8,62 %12,62 %
1. Juli 20233,12 %8,12 %12,12 %
1. Januar 20231,62 %6,62 %10,62 %
1. Juli 2022-0,88 %4,12 %8,12 %
1. Januar 2022-0,88 %4,12 %8,12 %
1. Juli 2021-0,88 %4,12 %8,12 %
1. Januar 2021-0,88 %4,12 %8,12 %
1. Juli 2020-0,88 %4,12 %8,12 %
1. Januar 2020-0,88 %4,12 %8,12 %

Die Bundesbank passt den Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli an. Maßgeblich ist der Zins der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB. Mehr unter Basiszinssatz.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

Der Basiszinssatz beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 %. Daraus ergeben sich Verzugszinsen von 6,52 %, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 10,52 % bei Geschäften zwischen Unternehmen (§ 288 BGB). Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027.

Wann 5 und wann 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz?

5 Prozentpunkte gelten immer, wenn ein Verbraucher Schuldner ist (z. B. eine offene Rechnung eines Privatkunden). 9 Prozentpunkte gelten bei Entgeltforderungen, wenn kein Verbraucher beteiligt ist - also zwischen Unternehmen. Zusätzlich darf der Gläubiger dann eine Verzugspauschale von 40 € verlangen.

Wie berechnet man Verzugszinsen taggenau?

Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 ÷ 100. Der Zins läuft ab dem Tag nach Eintritt des Verzugs. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, wird jeder Zeitraum mit seinem eigenen Satz gerechnet - so macht es der Rechner automatisch.

Wann gerät ein Schuldner in Verzug?

Nach einer Mahnung, nach einem im Kalender bestimmten Zahlungstermin - oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

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Quellen & Stand

Stand: 1. Juli 2026. Alle Berechnungen ohne Gewähr. Keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. So rechnen wir.