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Grunderwerb­steuer Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern zahlst du 6,0 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € sind das 18.000 €.

Satz geprüft am 5. Oktober 2026
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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern: Tabelle

Steuer bei 6,0 % für typische Kaufpreise - im Vergleich zu Bayern mit dem niedrigsten Satz (3,5 %).

KaufpreisGrunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommernzum Vergleich Bayern
150.000 €9.000 €5.250 €
200.000 €12.000 €7.000 €
250.000 €15.000 €8.750 €
300.000 €18.000 €10.500 €
400.000 €24.000 €14.000 €
500.000 €30.000 €17.500 €
750.000 €45.000 €26.250 €

Mecklenburg-Vorpommern im Länder­vergleich

Mecklenburg-Vorpommern hat einen mittleren Satz: 9 Länder sind günstiger, 4 teurer. Bei 400.000 € Kaufpreis zahlst du hier 10.000 € mehr als in Bayern.

  1. Bayern 3,5 %
  2. Baden-Württemberg 5,0 %
  3. Niedersachsen 5,0 %
  4. Rheinland-Pfalz 5,0 %
  5. Sachsen-Anhalt 5,0 %
  6. Thüringen 5,0 %
  7. Bremen 5,5 %
  8. Hamburg 5,5 %
  9. Sachsen 5,5 %
  10. Berlin 6,0 %
  11. Hessen 6,0 %
  12. Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
  13. Brandenburg 6,5 %
  14. Nordrhein-Westfalen 6,5 %
  15. Saarland 6,5 %
  16. Schleswig-Holstein 6,5 %

So hat sich der Satz entwickelt

Bis August 2006 galt bundesweit ein einheitlicher Satz von 3,5 %. Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder den Satz selbst festlegen (Art. 105 Abs. 2a GG).

  1. 3,5 % bis 30. Juni 2012
  2. 5,0 % ab 1. Juli 2012
  3. 6,0 % ab 1. Juli 2019

Grunderwerbsteuer senken: was legal geht

  • Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Möbel, Markisen oder Sauna mit realistischem Preis im Kaufvertrag aufführen. Dieser Anteil ist steuerfrei.
  • Grundstück und Bau trennen: Wer ein Grundstück kauft und später unabhängig davon baut, zahlt die Steuer nur auf das Grundstück. Steht der Bauvertrag mit dem Verkäufer oder einem von ihm vorgegebenen Bauträger in Zusammenhang, wertet das Finanzamt beides als einheitliches Geschäft.
  • Familienkauf: Kaufst du von Eltern, Kindern oder vom Ehepartner, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Mit allen Nebenkosten für Mecklenburg-Vorpommern rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner Mecklenburg-Vorpommern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6,0 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Juli 2019. Mecklenburg-Vorpommern hat damit einen mittleren Satz: 9 Länder sind günstiger, 4 teurer.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei 300.000 € in Mecklenburg-Vorpommern?

Bei 300.000 € Kaufpreis zahlst du in Mecklenburg-Vorpommern 18.000 € Grunderwerbsteuer (300.000 € × 6,0 %). Ist eine Einbauküche oder anderes Inventar für z. B. 10.000 € separat im Vertrag ausgewiesen, sinkt die Steuer auf 17.400 €.

Wie hoch sind Grunderwerbsteuer und Notarkosten in Mecklenburg-Vorpommern?

Bei 300.000 € Kaufpreis mit Finanzierung (Grundschuld 240.000 €) kommen zur Grunderwerbsteuer von 18.000 € rund 4.474 € für Notar und Grundbuch. Zusammen sind das 22.474 € oder 7,5 % des Kaufpreises. Mit Makler (2,98 % Käuferanteil) kommen 8.925 € dazu.

Wann muss ich keine Grunderwerbsteuer zahlen?

Steuerfrei sind unter anderem Käufe bis 2.500 € (Freigrenze), Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung, Käufe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und Käufe von Verwandten in gerader Linie - also Eltern, Kinder, Enkel (§ 3 GrEStG). Geschwister sind nicht befreit.

Wird die Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis oder Verkehrswert berechnet?

Nach der Gegenleistung, also in der Regel dem Kaufpreis laut Notarvertrag (§ 8, § 9 GrEStG). Mitverkauftes bewegliches Inventar (Einbauküche, Möbel, Markisen) gehört nicht dazu, wenn es im Vertrag gesondert und angemessen bepreist ist. Die Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung darf nicht abgezogen werden (BFH, II R 49/17).

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Einen Monat nach Zugang des Steuerbescheids vom Finanzamt (§ 15 GrEStG). Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - ohne sie wirst du nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

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Quellen & Stand

Stand: 5. Oktober 2026. Alle Berechnungen ohne Gewähr. Keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. So rechnen wir.